Der Versand von Laborproben (diagnostische Proben) erfolgt
entsprechend dem Europäischen Übereinkommen
über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße
(ADR, aktualisierte
Fassung vom 01.01.2003) bzw. entsprechend der nationalen
Umsetzung nach der Gefahrgutordnung Straße und
Eisenbahn (GGVSE) vom 10. September 2003 (Bundesgesetzblatt
I, S. 1913) und der Verpackungsvorschrift P650 (Bundesärztekammer
vom 20.11.2003). Eine adäquate Kühlung ist
vom Absender zu gewährleisten.
Bei Postversand muss das Material in einem bruchsicheren
verschlossenen Röhrchen transportiert werden.
Das Röhrchen wiederum muss sich in einer bruchsicheren
Versandhülle oder einem Transportbehälter
mit Saugeinlage befinden.
Auf der äußeren Verpackung ist die Aufschrift
""
zu vermerken.
Kontakt zum: Kurierdienst
|