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Probentransport  
 
 

Der Versand von Laborproben (diagnostische Proben) erfolgt entsprechend dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
(ADR, aktualisierte Fassung vom 01.01.2003) bzw. entsprechend der nationalen Umsetzung nach der Gefahrgutordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) vom 10. September 2003 (Bundesgesetzblatt I, S. 1913) und der Verpackungsvorschrift P650 (Bundesärztekammer vom 20.11.2003). Eine adäquate Kühlung ist vom Absender zu gewährleisten.

Bei Postversand muss das Material in einem bruchsicheren verschlossenen Röhrchen transportiert werden.
Das Röhrchen wiederum muss sich in einer bruchsicheren Versandhülle oder einem Transportbehälter mit Saugeinlage befinden.

Auf der äußeren Verpackung ist die Aufschrift "Diagnostische Proben" zu vermerken.

Kontakt zum: Kurierdienst

 
 
 
     
 
  info@mdi-labor.de  
 
 
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