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Wissenswertes - Wasser
 
 
 

 
   
  Wasser ist für die meisten Menschen naturgemäß etwas so gewöhnliches, dass ihm - solange es in reichlichen Mengen und guter Qualität zur Verfügung steht - kaum Aufmerksamkeit geschenkt wird. Zweifellos kommt aber dem Wasser eine Bedeutung zu, die nicht hoch genug veranschlagt werden kann.
 
 

Es muss zwingende Anforderungen geben, die aus gesundheitlichen Gründen an ein Wasser von Trinkwasserqualität zu stellen sind.

Die folgenden Leitsätze aus der gesetzlich verankerten Trinkwasserverordnung sollen eine Vorstellung davon vermitteln.

1.
2.
3.

Appetitlich ist ein Wasser, wenn die äußere Beschaffenheit keine Anzeichen einer Verschmutzung erkennen lässt und wenn seine Gewinnung keine Abscheu erweckt.

Färbung und Trübung des Wassers weisen auf eine mögliche Verunreinigung hin, deshalb sind Art und Herkunft von Färbung und Trübung zu ermitteln.

Geruch und fremdartiger Geschmack beeinträchtigen Güte und Appetitlichkeit eines Trinkwassers und können ein Hinweis auf gesundheitsschädigende Stoffe sein.

4. Der Gehalt an gelösten Stoffen soll sich in Grenzen halten.
Bei Überschreitung der Grenzwerte von Stickstoffverbindungen, wie Ammonium, Nitrit, Nitrat und Phosphorverbindungen, wie Phosphat, sowie organischen Stoffen ist das Wasser auf jeden Fall als verunreinigt und seuchenhygienisch verdächtig anzusehen.
   
 
Wenn der Verdacht besteht, dass einer oder mehrere der beschriebenen Leitsätze nicht erfüllt werden
Nach der Neuverlegung von Trinkwasserleitungen
Nach der Bohrung eines Brunnens bzw. Installation einer Eigenwasseranlage
Nach Reparaturen und Säuberungen an Eigenwasseranlagen
Bei dichtem Nebeneinanderliegen von Entnahmeort (Brunnen) und Abwasserauffanggruben
Wenn sich der Brunnen in der Nähe von stark gedüngten Feldern, ehemaligen Rieselfeldern, (eventuell ehemaligen) Mülldeponien oder Schutthalden befindet
Bei allgemeinem Verdacht bzw. für das allgemeine Sicherheitsgefühl
   
 
 

 
 
 
     
 
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