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Diagnostik im Gespräch
   
  Diagnostikbereich: Humangenetik
  Seit 1. Februar 2010 ist die nächste Stufe des Gendiagnostikgesetzes in Kraft getreten.
Ein wichtiger Inhaltsschwerpunkt in diesem Gesetz betrifft die Aufklärung des Patienten und eine damit verbundene schriftliche Einverständniserklärung, die Ihr/e Patient/in und Sie als verantwortlicher Arzt unterschreiben müssen.

Als Labordienstleister benötigen wir zur Durchführung von humangenetischen Untersuchungen diese Einverständniserklärung.
 
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  Diagnostikbereich: Stoffwechsel
 

Die Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie des Gestationsdiabetes der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Schwangerschaft der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) wurden grundlegend überarbeitet und im August 2011 in Form der evidenzbasierten S3-Leitlinie zu Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Gestationsdiabetes mellitus (GDM) veröffentlicht.

Die neue Leitlinie fasst den Begriff "Gestationsdiabetes" enger und nimmt aus der bisherigen Definition des Gestationsdiabetes den Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2 und den sekundären Diabetes heraus.

Der orale Glukose-Toleranz-Test (oGTT) mit 75 g Glukose, bei Vorliegen von Risikofaktoren bereits im ersten Trimenon (sofort nach Feststellung einer Schwangerschaft), wird durch die Bestimmung einer Gelegenheits- oder Nüchternglukose vor der 24. Schwangerschaftswoche abgelöst.

Für die Zeit in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche wird empfohlen, schwangeren Patienten ohne vorher bekannten Diabetes, mit einem standardisierten 75 g-oGTT auf das Vorliegen eines GDM zu untersuchen. Dabei darf nur venöses Blut/NaF-Plasma (kein Kapillarblut) benutzt werden.

Das Flussdiagramm zur Diagnostik der Hyperglykämie in der Schwangerschaft
(Richtlinie S. 85) verdeutlicht das Procedere des diagnostischen Prozesses, siehe:
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de.

   
   
  Diagnostikbereich: Infektionsserologie
   
 
  Im Hinblick auf die Dokumentation der Röteln-Immunität im Mutterpaß wurde mit Wirkung vom 19. Mai 2011 eine Änderung der Mutterschaftsrichtlinie beschlossen, welche am 19.08.2011 in Kraft trat.

Damit sind folgende Änderungen eingetreten:
- Bei einer sicher dokumentierten zweimaligen Röteln-Impfung kann auf die Messung des Röteln-Antikörpertest verzichtet werden.
- Die Testung der Röteln-Antikörper darf mit jedem zugelassenen Röteln-Antikörpertest durchgeführt werden und muß nicht mehr wie mit dem bisher vorgeschriebenen Röteln-HAH-Test (Hämagglutinationshemmtest) erfolgen.

Angeregt wurden diese Änderungen durch den Fachausschuß "Virusinfektionen und Schwangerschaft" in der Deutschen Vereinigung für Virologie e. V. (DVV), da die Vorgaben der Mutterschaftsrichtlinien nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprachen. Die Änderungen betreffen die Umsetzung der Schutzimpfungsrichtlinie bezüglich der Testung auf Röteln-Antikörper und Erfassung der Immunitätslage.

In unserem Labor erfolgt ab Mitte Oktober 2011 keine Durchführung des Röteln-HAH-Tests,
sondern die Bestimmung von Röteln-IgG und -IgM.
Praxisinformation (PDF-File)
   
  EBM-Änderungen
  Aufnahme einer Leistung:
Varizella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis im Rahmen der Empfängnisregelung,
wirksam: zum 1.10.2010, maßgeblich: Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt
EBM - Aktuelles der KBV
   
 
 

 
 
     
  info@mdi-labor.de  
 
 
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